Schloss Wachenheim AG
Bettina Stracke / Michael Winkel
Niederkircher Straße 27
54294 Trier
Telefon: +49 (651) 9988-550
E-Mail: hinweis@schloss-wachenheim.de
Die Schloss Wachenheim AG handelt im Einklang mit den geltenden Gesetzen und ihren Werten. Diese werden auch in unserem Verhaltenskodex aufgezeigt und durch eine entsprechende Compliance-Organisation mit Leben gefüllt.
Die Schloss Wachenheim AG hat ein großes Interesse daran, über Missstände und Fehlverhalten informiert zu werden. Dies umfasst unter anderem Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit, dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, oder Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, wie beispielsweise solche zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zum Schutz personenbezogener Daten, zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse oder zur Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen (vgl. §2 des Hinweisgeberschutzgesetzes).
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende, Kunden, Geschäftspartner oder sonstige Dritte (wie beispielsweise Dienstleiser, Lieferanten) haben bei Anhaltspunkten für Regelverstöße die Möglichkeit, Meldungen über verschiedene Meldekanäle abzugeben. Hinweise können anonym oder personalisiert abgegeben werden, und zwar persönlich, telefonisch oder per Email.
Hierfür haben wir die nachfolgend benannte Meldestelle eingerichtet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende können sich zudem auch an ihre Vorgesetzten, an die Führungskräfte, an die Compliance-Koordinatorinnen und -Koordinatoren der jeweiligen Fachabteilungen sowie an die Compliance-Beauftragte des Unternehmens wenden.
Schloss Wachenheim AG
Bettina Stracke / Michael Winkel
Niederkircher Straße 27
54294 Trier
Telefon: +49 (651) 9988-550
E-Mail: hinweis@schloss-wachenheim.de
Bei Eingang eines nicht anonymen Hinweises bzw. über eine Emailadresse (anonymisiert oder nicht anonymisiert) wird der Hinweisgeber über den Eingang des Hinweises benachrichtigt.
Auf Wunsch des Hinweisgebers ist es auch möglich, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Hinweise in einem persönlichen Treffen zu besprechen.
Die Hinweise werden bearbeitet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet über die der nicht anonymisierte Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten informiert wird.
Hinweisgebende werden von der Schloss Wachenheim AG gemäß den Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes geschützt, damit diese keine Benachteiligungen, Repressalien, Diskriminierungen oder Vergeltungen erfahren.